Finanzamt Eschede

In der Gemeinde Eschede im Kreis Celle, Niedersachsen, ist das Finanzamt Celle für die steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Das Finanzamt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und steht Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zur Seite. Bei der Einhaltung der Fristen für die Einreichung ist besondere Sorgfalt geboten, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Die Mitarbeiter des Finanzamts sind ebenfalls kompetente Ansprechpartner bei Anliegen zur Lohnsteuer und bei Fragen zu Steuerbescheiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Finden Sie mit unserem Finanzamt-Finder heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist.

Eschede im Überblick

Einwohner 5.443 2.692 männlich
2.751 weiblich
Fläche 196,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 44

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Celle

Adresse

Im Werder 15
29221 Celle

Postfach 1107 , 29201 Celle

Kontakt

Telefon 05141 915-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2317

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Celle

IBAN: DE09250000000025701511

BIC: MARKDEF1250

Zuständig für Postleitzahlen

29346, 29348, 29359, 29361

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eschede

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 410%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank