Finanzamt Eschenbach

In Eschenbach, einer charmanten Gemeinde im Kreis Göppingen, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Göppingen zuständig. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten zu lassen. Bei Anliegen zur Lohnsteuer informiert das Finanzamt über die relevanten Fristen und unterstützt Sie gerne bei der Klärung von Fragen. Eine sorgfältige Prüfung der Steuerbescheide sowie das ordnungsgemäße Aufbewahren aller Belege sind von großer Bedeutung. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Beachten Sie außerdem, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg einen Wechsel des zuständigen Finanzamts mit sich bringen kann.

Eschenbach im Überblick

Einwohner 399 195 männlich
204 weiblich
Fläche 5,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Göppingen

Adresse

Gartenstr. 42
73033 Göppingen

Postfach 420 , 73004 Göppingen

Kontakt

Telefon 07161/9703-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07161/9703-2935

Finanzamtsnummer

2863

Öffnungszeiten

Service Center siehe Homepage :

Hinweis

Verwaltung der Wohnungsbauprämie für alle Finanzämter in Baden-Württemberg

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE05600000000061101503

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

73037, 73107

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eschenbach

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank