Finanzamt Eschershausen

Eschershausen, eine Stadt im Kreis Holzminden in Niedersachsen, ist dem Finanzamt Hameln-Holzminden zugeordnet. Als Bürger von Eschershausen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer sowie wichtigen Fristen zur Seite. Es ist wichtig, alle relevanten Belege rechtzeitig abzugeben, um mögliche Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Steuerbescheids zu vermeiden. Wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen, kann dies eine Änderung des zuständigen Finanzamts zur Folge haben. Mit unserer Finanzamt-Suchfunktion können Sie einfach und schnell das Finanzamt für Ihren Wohnort herausfinden.

Eschershausen im Überblick

Einwohner 3.378 1.687 männlich
1.691 weiblich
Fläche 23,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 46

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Hameln-Holzminden

Adresse

Süntelstraße 2
31785 Hameln

Postfach 101325 , 31763 Hameln

Kontakt

Telefon 05151 204-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2322

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HAMELN-WESERBERGLAND

Kontoinhaber: Finanzamt Hameln-Holzminden

IBAN: DE06254501100000000430

BIC: NOLADE21SWB

Zuständig für Postleitzahlen

37628, 37629, 37632

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eschershausen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 375%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank