Finanzamt Esens

Die Stadt Esens im Kreis Wittmund, Niedersachsen, ist dem Finanzamt Aurich-Wittmund zugeordnet. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und professionelle Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung erhalten. Das Finanzamt hilft Ihnen zudem bei Themen wie Lohnsteuer und der Einreichung von Belegen, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Informationen zur Hand haben. Achten Sie darauf, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich zieht. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Dieser bietet Ihnen nicht nur nützliche Informationen zu Fristen und Steuerbescheiden, sondern auch weitere relevante Details zu Ihren steuerlichen Angelegenheiten.

Esens im Überblick

Einwohner 6.998 3.276 männlich
3.722 weiblich
Fläche 21,7 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 26

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Aurich-Wittmund

Adresse

Hasseburger Str. 3
26603 Aurich

Postfach 1260 , 26582 Aurich

Kontakt

Telefon 04941 175-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2354

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE AURICH-NORDEN

Kontoinhaber: Finanzamt Aurich-Wittmund

IBAN: DE96283500000000090001

BIC: BRLADE21ANO

Zuständig für Postleitzahlen

26420, 26421, 26422, 26423, 26427

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Esens

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank