Finanzamt Essenbach

Die Gemeinde Essenbach gehört zum Kreis Landshut im Freistaat Bayern und wird vom Finanzamt Landshut betreut. Wenn Sie in Essenbach leben und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts zur Seite. Dort können Sie auch alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären, einschließlich Lohnsteuer und der Einreichung von Belegen. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde eventuell einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen kann. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen dabei, das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Verpassen Sie nicht die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärungen, damit Sie rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen bereitstellen können.

Essenbach im Überblick

Einwohner 11.998 6.070 männlich
5.928 weiblich
Fläche 83,6 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 227

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Landshut

Adresse

Maximilianstr. 21
84028 Landshut

Kontakt

Telefon 0871 8529-000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0871 8529-360

Finanzamtsnummer

9132

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Weitere TelefaxNrn: USt-VA: 0871 8529-301; Lohnsteuer-Anmeldung: 0871 8529-380; Steuerfahndungsstelle: 0871 8529-390

Bankverbindung

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IBAN: DE64750000000074301502

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Zuständig für Postleitzahlen

84051

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Essenbach

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Grundsteuer A 250%
Grundsteuer B 250%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank