Finanzamt Essingen

Die Gemeinde Essingen, die ebenfalls im Ostalbkreis in Baden-Württemberg liegt, ist dem Finanzamt Aalen zugeordnet. Wenn Sie in Essingen wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, können Sie dies direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt tun. Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zu Lohnsteuer und Steuerbescheiden können Sie ebenfalls an das Finanzamt Aalen richten. Es ist ratsam, die Fristen für die Einreichung von Erklärungen und Belegen genau im Auge zu behalten. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird, was Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen sollten. Um festzustellen, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion. Die Anlaufstelle für alle steuerlichen Anliegen der Essinger bleibt das Finanzamt Aalen und bietet umfassende Unterstützung in allen Belangen.

Essingen im Überblick

Einwohner 484 254 männlich
230 weiblich
Fläche 8,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Aalen

Adresse

Wilhelm-Zapf-Straße 6
73430 Aalen

Kontakt

Telefon (07361) 9578-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax (07361)9578-440

Finanzamtsnummer

2850

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE93630000000061401500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

73457, 73563, 73566

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Essingen

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Grundsteuer A 375%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 375%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank