Finanzamt Eßweiler

Die Gemeinde Eßweiler im Kreis Kusel, Rheinland-Pfalz, hat das Finanzamt Kusel-Landstuhl als zuständige Behörde. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Das Finanzamt informiert Sie über Fristen, Steuerbescheide und die benötigten Belege, um Ihnen den Prozess zu erleichtern. Sollten Sie über die Gemeindegrenzen hinweg umziehen, kann dies einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben. Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, nutzen Sie bitte unseren Finanzamt-Finder. Damit können Sie rasch das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt ermitteln. Das Team des Finanzamts Kusel-Landstuhl steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und unterstützt Sie bei allen Fragen zur Lohnsteuer und steuerlichen Angelegenheiten.

Eßweiler im Überblick

Einwohner 181 92 männlich
89 weiblich
Fläche 4,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Kusel-Landstuhl

Adresse

Trierer Str. 46
66869 Kusel

Postfach 1251 , 66864 Kusel

Kontakt

Telefon 06381/99670
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06381/996721060

Finanzamtsnummer

2723

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67754

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eßweiler

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 600%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank