Finanzamt Etteldorf

Die Gemeinde Etteldorf befindet sich im Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz und ist dem Finanzamt Bitburg-Prüm zugeordnet. Wenn Sie in Etteldorf wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung dort einzureichen. Das Finanzamt bietet zudem Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und hilft Ihnen, alle notwendigen Fristen im Blick zu behalten. Steuerbescheide und deren Einsprüche werden ebenfalls hier bearbeitet. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Belege zur Hand haben, um die Bearbeitung zu erleichtern. Ein Umzug kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist.

Etteldorf im Überblick

Einwohner 93 46 männlich
47 weiblich
Fläche 2,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54655

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Etteldorf

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank