Finanzamt Ettenheim

In der Stadt Ettenheim, die zum Ortenaukreis in Baden-Württemberg gehört, ist das Finanzamt Lahr zuständig. Wenn Sie in Ettenheim wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen. Außerdem stehen die Mitarbeiter für Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zu Lohnsteuer und weiteren wichtigen Aspekten zur Verfügung. Es ist ratsam, alle benötigten Belege rechtzeitig zu sammeln, um die Fristen nicht zu versäumen. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort maßgeblich ist, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion. So stellen Sie sicher, dass Sie bei steuerlichen Angelegenheiten jederzeit die richtige Ansprechpartnerin oder den richtigen Ansprechpartner erreichen.

Ettenheim im Überblick

Einwohner 396 184 männlich
212 weiblich
Fläche 4,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Im Schnitt gibt es 1.240 Euro zurück

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Schnitt Geld zurück: Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Erstattung bei 1.240 Euro. Von 15,2 Mio. veranlagten Steuerpflichtigen erhielten 13,2 Mio. eine Rückzahlung – sich erklären lohnt sich also fast immer.

Quelle: Destatis

Lahr

Adresse

Gerichtstr. 5
77933 Lahr

Postfach 1466 , 77904 Lahr

Kontakt

Telefon 07821 283-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07821 283-100

Finanzamtsnummer

2810

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE29660000000066001527

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

77949, 77950, 77951, 77955

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ettenheim

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank