Finanzamt Ettringen

Ettringen, eine Gemeinde im Kreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Mayen. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten umfassende Unterstützung bei Fragen zu steuerlichen Veranlagungen sowie zur Lohnsteuer. Bei Unklarheiten bezüglich Steuerbescheiden oder benötigten Belegen steht Ihnen das Finanzamt jederzeit hilfreich zur Seite. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus unter Umständen dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen erhalten, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Dieser hilft Ihnen schnell und zuverlässig dabei, das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort in Ettringen zu finden.

Ettringen im Überblick

Einwohner 9.977 5.020 männlich
4.957 weiblich
Fläche 56,7 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 280

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Mayen

Adresse

Westbahnhofstr. 11
56727 Mayen

Postfach 1363 , 56703 Mayen

Kontakt

Telefon 02651/70260
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02651/702626090

Finanzamtsnummer

2729

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56729

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ettringen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank