Finanzamt Etzenricht

Die Gemeinde Etzenricht gehört ebenfalls zum Kreis Neustadt a.d.Waldnaab und ist dem Finanzamt Weiden i.d.Opf. zugeordnet. Wenn Sie in Etzenricht wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, ist dies hier möglich. Auch Fragen rund um die steuerliche Veranlagung sowie Informationen zu Lohnsteuer und Steuerbescheiden werden im Finanzamt Weiden i.d.Opf. kompetent beantwortet. Achten Sie darauf, die entsprechenden Fristen zur Einreichung Ihrer Unterlagen zu beachten. Planen Sie einen Umzug, denken Sie daran, dass sich Ihre zuständige Finanzbehörde ändern kann, wenn Sie über die Gemeindegrenzen hinaus ziehen. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion. Das Team in Weiden i.d.Opf. unterstützt Sie gerne bei Ihren steuerlichen Anliegen.

Etzenricht im Überblick

Einwohner 1.544 769 männlich
775 weiblich
Fläche 13,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 234

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Weiden i.d.Opf.

Adresse

Schlörplatz 2 u. 4
92637 Weiden

Postfach 1460 , 92604 Weiden

Kontakt

Telefon 0961 301-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0961 32600

Finanzamtsnummer

9255

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 12.00 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE35700500000004360607

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

92694

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Etzenricht

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank