Finanzamt Eußenheim

In der Gemeinde Eußenheim im Landkreis Main-Spessart, Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen zuständig. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, wenden Sie sich an das Finanzamt, das Ihnen gerne hilft. Es bietet umfassende Informationen zur Lohnsteuer, zu Fristen für die Abgabe Ihrer Unterlagen sowie zu Steuerbescheiden und notwendigen Belegen. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Belange zuständig wird.

Eußenheim im Überblick

Einwohner 3.014 1.548 männlich
1.466 weiblich
Fläche 56,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 248

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Lohr a. Main mit Außenstellen

Adresse

Rexrothstr. 14
97816 Lohr

Postfach 1465 , 97804 Lohr

Kontakt

Telefon 09352 850-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09352 850-1300

Finanzamtsnummer

9231

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Seit Umsetzung des Konzepts Heimatstrategie werden die Grunderwerbsteuerfälle aus dem Bereich der FÄ Erlangen, Herbruck und Nürnberg beim FA Lohr unter der FA-Nr. 9232 geführt. Die GrESt-Fälle des Landkreises Lohr werden beim FA Bad Kissingen (FA-Nr. 9205) geführt.

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE47700500000004360488

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97776

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eußenheim

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Grundsteuer A 490%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank