Finanzamt Eutingen im Gäu

In der Gemeinde Eutingen im Gäu, die im Kreis Freudenstadt in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Freudenstadt für die steuerlichen Belange zuständig. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung für alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Auch zusätzliche Informationen zu Lohnsteuer, Fristen zur Einreichung und notwendigen Belegen werden bereitgestellt. Ein Umzug kann Ihr zuständiges Finanzamt beeinflussen, daher sollten Sie sich rechtzeitig informieren. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, steht Ihnen unser praktischer Finanzamt-Finder zur Verfügung. Nutzen Sie diese Hilfsmittel, um Ihre Steuerangelegenheiten effizient zu bearbeiten und Unklarheiten schnell zu klären.

Eutingen im Gäu im Überblick

Einwohner 1.771 878 männlich
893 weiblich
Fläche 8,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Dänemarks Fettsteuer – nach 15 Monaten gescheitert

Dänemark führte 2011 als weltweit erstes Land eine „Fettsteuer" auf Lebensmittel mit hohem Gehalt an gesättigten Fettsäuren ein (rund 2,15 Euro pro Kilo Fett). Sie galt als bürokratischer Albtraum und wurde schon nach rund 15 Monaten wieder abgeschafft. In Deutschland wird über eine solche Steuer bis heute diskutiert, aber nie eingeführt.

Quelle: Handelsblatt – Dänemark führt Fettsteuer ein

Freudenstadt

Adresse

Musbacher Str. 33
72250 Freudenstadt

Kontakt

Telefon 07441/560
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07441/561011

Finanzamtsnummer

2842

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE FREUDENSTADT

IBAN: DE59642510600000019565

BIC: SOLADES1FDS

Zuständig für Postleitzahlen

72160, 72184

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eutingen im Gäu

?
Grundsteuer A 375%
Grundsteuer B 375%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank