Finanzamt Eydelstedt

In der Gemeinde Eydelstedt, die zum Kreis Diepholz in Niedersachsen gehört, ist das Finanzamt Sulingen für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Die Bürger können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten kompetente Hilfe bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Belege fristgerecht abzugeben, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird, was bei der Planung Ihres Umzugs berücksichtigt werden sollte.

Eydelstedt im Überblick

Einwohner 1.771 940 männlich
831 weiblich
Fläche 76,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 33

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Sulingen

Adresse

Hindenburgstr. 16
27232 Sulingen

Postfach 1520 , 27226 Sulingen

Kontakt

Telefon 04271 87-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2345

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE DIEPHOLZ

Kontoinhaber: Finanzamt Sulingen

IBAN: DE44291517000030101430

BIC: BRLADE21SYK

Zuständig für Postleitzahlen

49406

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eydelstedt

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank