Finanzamt Faid

Die Bewohner von Faid im Kreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz können sich bei allen steuerlichen Angelegenheiten an das Finanzamt Simmern-Zell wenden. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben oder Fragen zur Lohnsteuer haben, ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Es ist wichtig, die Fristen zur Einreichung der Steuererklärung im Blick zu behalten, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Denken Sie daran, dass bei einem Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um schnell und unkompliziert das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Zudem informiert das Finanzamt Simmern-Zell die Einwohner von Faid über die Notwendigkeit von Belegen und Steuerbescheiden für eine korrekte steuerliche Abwicklung.

Faid im Überblick

Einwohner 14.727 7.248 männlich
7.479 weiblich
Fläche 81,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 277

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Über 500 Finanzämter wachen über die Steuer

In Deutschland gibt es rund 540 Finanzämter, verteilt auf die 16 Bundesländer. Rechnet man Spezialbehörden für Steuerfahndung, Strafsachen und Betriebsprüfung mit, kommt man auf über 600 Ämter.

Quelle: smartsteuer

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56814

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Faid

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank