Finanzamt Falkenstein

Falkenstein im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz gehört ebenfalls zum Finanzamt Kaiserslautern. Bewohner von Falkenstein können ihre Einkommensteuererklärung persönlich einreichen oder über einen Steuerberater abwickeln. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerfragen bietet das Finanzamt Unterstützung. Es ist wichtig, sich über Fristen und erforderliche Belege für die Steuererklärung zu informieren, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Auch nach einem Umzug in eine andere Gemeinde kann sich die Zuständigkeit des Finanzamtes ändern. Für Einwohner von Falkenstein steht unser Finanzamt-Finder bereit, um das zuständige Finanzamt unkompliziert zu ermitteln.

Falkenstein im Überblick

Einwohner 702 353 männlich
349 weiblich
Fläche 5,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Kaiserslautern

Adresse

Eisenbahnstr. 56
67655 Kaiserslautern

Kontakt

Telefon 0631/36760
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0631/367619500

Finanzamtsnummer

2719

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67808

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Falkenstein

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 750%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank