Finanzamt Farnstädt

Farnstädt ist eine Gemeinde im Saalekreis in Sachsen-Anhalt und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Merseburg. Die Einwohner von Farnstädt haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung bequem beim Finanzamt Merseburg einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer können Sie sich ebenfalls an die Experten dort wenden. Es ist wichtig, die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen zu beachten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, kann sich auch die zuständige Finanzbehörde ändern, was Sie unbedingt im Hinterkopf behalten sollten. Nutzen Sie daher unsere Finanzamt-Finder-Funktion, um jederzeit die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Fragen in Erfahrung zu bringen. Damit sind Sie gut gerüstet und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient regeln.

Farnstädt im Überblick

Einwohner 1.443 743 männlich
700 weiblich
Fläche 27,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 73

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Merseburg

Adresse

Bahnhofstraße 10
06217 Merseburg

Postfach 13 51 , 06203 Merseburg

Kontakt

Telefon 03461 8224-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03461 8224-4600

Finanzamtsnummer

3112

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Servicestelle:

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Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Merseburg

IBAN: DE22810000000080001509

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

06279

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Farnstädt

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank