Finanzamt Farschweiler

In der Gemeinde Farschweiler, gelegen im Kreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Trier für die steuerlichen Anliegen der Bewohner zuständig. Ob Sie die Einkommensteuererklärung einreichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben – das Finanzamt Trier steht bereit, um Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Achten Sie darauf, alle nötigen Belege fristgerecht einzureichen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern, weshalb es ratsam ist, sich rechtzeitig zu informieren. Mithilfe unseres Finanzamt-Finders können Sie schnell und unkompliziert das für Farschweiler zuständige Finanzamt ermitteln und die benötigten Informationen erhalten.

Farschweiler im Überblick

Einwohner 403 210 männlich
193 weiblich
Fläche 6,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Trier

Adresse

Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier

Postfach 1760 , 54207 Trier

Kontakt

Telefon 0651/93600
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0651/936034900

Finanzamtsnummer

2742

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 07.30 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54317

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Farschweiler

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 395%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank