Finanzamt Farven

Farven gehört ebenfalls zum Kreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen und wird vom Finanzamt Zeven betreut. Wenn Sie in Farven wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung stehen Ihnen die Fachleute des Finanzamtes gern zur Verfügung. Achten Sie darauf, alle relevanten Belege rechtzeitig einzureichen, um Fristen einzuhalten und mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann den Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich ziehen. Um den Überblick zu behalten, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, die Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zeigt. Zudem berät das Finanzamt Zeven zu Themen wie Lohnsteuer und Steuerbescheide, sodass Sie gut informiert Ihre steuerlichen Angelegenheiten erledigen können.

Farven im Überblick

Einwohner 639 349 männlich
290 weiblich
Fläche 25,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 30

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Zeven

Adresse

Kastanienweg 1
27404 Zeven

Postfach 1259 , 27392 Zeven

Kontakt

Telefon 04281 753-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2352

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 17.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE ROTENBURG OSTERHOLZ

Kontoinhaber: Finanzamt Zeven

IBAN: DE47241512350000404350

BIC: BRLADE21ROB

Zuständig für Postleitzahlen

27446

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Farven

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank