Finanzamt Fehrbellin

In der Gemeinde Fehrbellin, die Teil des Kreises Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg ist, sind die Bürger an das Finanzamt Kyritz angebunden. Wenn Sie Fragen zur Einkommensteuererklärung haben oder diese einreichen möchten, sind die Mitarbeiter des Finanzamts der richtige Ansprechpartner für Sie. Sie bieten umfassende Informationen zu steuerlichen Veranlagungen, Lohnsteuer und Fristen. Beachten Sie, dass ein Umzug außerhalb der Gemeinde Fehrbellin dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie schnell und unkompliziert das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt finden. Das Finanzamt Kyritz ist eine wertvolle Anlaufstelle für die Einwohner Fehrbellins, die Unterstützung bei Steuerbescheiden und der Einreichung von Belegen benötigen.

Fehrbellin im Überblick

Einwohner 9.076 4.641 männlich
4.435 weiblich
Fläche 270,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 56

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Trüffel günstig, Babywindeln teuer

Im deutschen Mehrwertsteuer-Dschungel gelten Luxus-Lebensmittel wie Trüffel oder Wachteleier als „Grundnahrungsmittel" mit nur 7 %, während auf Babywindeln die vollen 19 % fällig werden. Ein Klassiker der oft als absurd kritisierten Steuersystematik.

Quelle: Handelsblatt

Kyritz

Adresse

Perleberger Straße 1
16866 Kyritz

Kontakt

Telefon 033971 65-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3052

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Kyritz

IBAN: DE07100000000016001507

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

16818, 16833, 16845

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fehrbellin

?
Grundsteuer A 280%
Grundsteuer B 385%
Gewerbesteuer 315%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank