Finanzamt Feilsdorf

In Feilsdorf, einem Teil des Kreises Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Bitburg-Prüm für die steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Sollten Sie Fragen zur Einkommensteuererklärung oder zur steuerlichen Veranlagung haben, bietet Ihnen das Finanzamt hilfreiche Informationen und Unterstützung. Zudem sind Sie hier richtig, wenn es um die Lohnsteuer und die Einhaltung wichtiger Fristen geht. Um den Prozess zu beschleunigen, ist es wichtig, alle erforderlichen Belege und Unterlagen bereitzuhalten. Berücksichtigen Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise zur Folge hat, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um die Zuständigkeit für Ihren Wohnort schnell und einfach zu ermitteln.

Feilsdorf im Überblick

Einwohner 204 91 männlich
113 weiblich
Fläche 0,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Salz, Streichhölzer, Spielkarten – Steuern, die es nicht mehr gibt

Die uralte Salzsteuer wurde in Deutschland erst zum 1.1.1993 abgeschafft (Aufkommen 1991: 53 Mio. DM). Auch die Zündwarensteuer (auf Streichhölzer) und die Spielkartensteuer verschwanden erst 1981, die Teesteuer und die Leuchtmittelsteuer ebenfalls 1993 – allesamt Bagatellsteuern mit zuletzt geringem Ertrag.

Quelle: Wikipedia – Salzsteuer

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54636

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Feilsdorf

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 450%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank