Finanzamt Feldkirchen

Die Gemeinde Feldkirchen, im Kreis Straubing-Bogen im Freistaat Bayern, wird vom Finanzamt Straubing betreut. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer beraten lassen. Das Finanzamt informiert Sie über wichtige Fristen, die bei der Abgabe von Steuerunterlagen eingehalten werden müssen. Beachten Sie dabei, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Unser Finanzamt-Finder hilft Ihnen, das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt schnell und unkompliziert zu finden. Für die Bürger von Feldkirchen ist das Finanzamt Straubing der verlässliche Partner in allen Fragen rund um das Thema Steuern.

Feldkirchen im Überblick

Einwohner 1.999 995 männlich
1.004 weiblich
Fläche 22,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 230

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Straubing

Adresse

Fürstenstr. 21
94315 Straubing

Postfach 151 , 94301 Straubing

Kontakt

Telefon 09421 941-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09421 941-272

Finanzamtsnummer

9162

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Do: Jun-Nov: 7:30-15 Uhr; Dez-Mai 7:30 - 17:00 Uhr

Bankverbindung

SPARKASSE REGEN - VIECHTACH

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE89741514500240001008

BIC: BYLADEM1REG

Zuständig für Postleitzahlen

94351

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Feldkirchen

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank