Finanzamt Felixsee/Feliksowy Jazor

Felixsee, auch bekannt als Feliksowy Jazor, gehört zum Kreis Spree-Neiße in Brandenburg und wird vom Finanzamt Cottbus betreut. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen und Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen, steht Ihnen das Finanzamt zur Verfügung. Zudem können Sie hier Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer erhalten. Es ist wichtig, die Fristen für die Abgabe von Steuerbescheiden im Auge zu behalten und alle nötigen Belege rechtzeitig einzureichen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann bedeuten, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Felixsee zuständig ist, nutzen Sie bitte unseren praktischen Finanzamt-Finder, der Ihnen alle benötigten Informationen liefert.

Felixsee/Feliksowy Jazor im Überblick

Einwohner 1.793 908 männlich
885 weiblich
Fläche 35,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 64

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Cottbus

Adresse

Vom-Stein-Straße 29
03050 Cottbus

Postfach 10 04 53 , 03004 Cottbus

Kontakt

Telefon 0355 4991-4100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3056

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Cottbus

IBAN: DE13100000000010001561

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

03130

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Felixsee/Feliksowy Jazor

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Grundsteuer A 375%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank