Finanzamt Fell

Die Gemeinde Fell im Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz, wird vom Finanzamt Trier betreut. Falls Sie in Fell wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt tun. Das Finanzamt Trier hilft Ihnen auch bei Fragen zur Lohnsteuer und der allgemeinen steuerlichen Veranlagung. Vergessen Sie nicht, sich über alle notwendigen Fristen und Belege zu informieren, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Ihre Steuerangelegenheiten zuständig wird. Um dies zu überprüfen und um die korrekten Informationen zu erhalten, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen die für Fell zuständige Behörde aufzeigt.

Fell im Überblick

Einwohner 110 53 männlich
57 weiblich
Fläche 0,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Dierfeld: 9 Einwohner, 900 % Gewerbesteuer

Den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz Deutschlands hat ausgerechnet die kleinste Gemeinde des Landes: Dierfeld in der Eifel mit nur rund 9 Einwohnern verlangt 900 %. Ein Unternehmen würde dort die höchstmögliche kommunale Gewerbesteuerlast tragen.

Quelle: Wikipedia – Hebesatz (Steuerrecht)

Trier

Adresse

Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier

Postfach 1760 , 54207 Trier

Kontakt

Telefon 0651/93600
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0651/936034900

Finanzamtsnummer

2742

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 07.30 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54341

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fell

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank