Finanzamt Fellen

Die Bewohner von Fellen im Landkreis Main-Spessart, Freistaat Bayern, können sich auf das Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen verlassen. Dieses Finanzamt unterstützt die Bürger bei der Einreichung ihrer Einkommensteuererklärung und beantwortet Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Egal, ob Sie Informationen zu Lohnsteuer, Fristen, Steuerbescheiden oder Belegen benötigen, das Finanzamt ist Ihre erste Anlaufstelle. Um schnell und einfach zu ermitteln, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Zudem sollten Sie beachten, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat.

Fellen im Überblick

Einwohner 834 413 männlich
421 weiblich
Fläche 34,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 248

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Lohr a. Main mit Außenstellen

Adresse

Rexrothstr. 14
97816 Lohr

Postfach 1465 , 97804 Lohr

Kontakt

Telefon 09352 850-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09352 850-1300

Finanzamtsnummer

9231

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Seit Umsetzung des Konzepts Heimatstrategie werden die Grunderwerbsteuerfälle aus dem Bereich der FÄ Erlangen, Herbruck und Nürnberg beim FA Lohr unter der FA-Nr. 9232 geführt. Die GrESt-Fälle des Landkreises Lohr werden beim FA Bad Kissingen (FA-Nr. 9205) geführt.

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE47700500000004360488

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97778

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fellen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank