Finanzamt Fensdorf

Fensdorf, eine Gemeinde im Kreis Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz, fällt unter die Verwaltung des Finanzamts Altenkirchen-Hachenburg. Bewohner haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung bequem einzureichen und bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung Unterstützung zu erhalten. Achten Sie darauf, die Fristen einzuhalten, um mögliche finanzielle Einbußen zu vermeiden. Ein Umzug über die Grenzen von Fensdorf könnte eine Änderung des zuständigen Finanzamts zur Folge haben. Daher empfiehlt es sich, unseren Finanzamt-Finder zu nutzen, um schnell die zuständige Behörde für Ihren Wohnort zu ermitteln. Bei Fragen zur Lohnsteuer und zur Bearbeitung von Steuerbescheiden steht Ihnen das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg in Fensdorf hilfreich zur Seite.

Fensdorf im Überblick

Einwohner 10.185 5.033 männlich
5.152 weiblich
Fläche 12,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 263

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57580

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fensdorf

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Grundsteuer A 550%
Grundsteuer B 550%
Gewerbesteuer 450%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank