Finanzamt Fensterbach

Die Gemeinde Fensterbach im Kreis Schwandorf, Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Schwandorf mit der Außenstelle Neunburg vorm Wald zugeordnet. Wenn Sie in Fensterbach wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie sich direkt an das Finanzamt wenden. Es bietet Ihnen Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung und stellt sicher, dass Sie über alle Fristen und steuerlichen Anforderungen informiert sind. Bedenken Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus die Zuständigkeit Ihres Finanzamtes beeinflussen kann. Verwenden Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln. Um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Steuererklärung zu gewährleisten, ist es wichtig, alle erforderlichen Belege und Dokumente rechtzeitig bereitzuhalten.

Fensterbach im Überblick

Einwohner 2.390 1.215 männlich
1.175 weiblich
Fläche 26,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 233

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W.

Adresse

Friedrich-Ebert-Str. 59
92421 Schwandorf

Kontakt

Telefon 09431 382-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09431 382-111

Finanzamtsnummer

9248

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE35700500000004360607

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

92269

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fensterbach

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Grundsteuer A 366%
Grundsteuer B 352%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank