Finanzamt Fichtenberg

Fichtenberg im Kreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Schwäbisch Hall zugeordnet. Die Einwohner von Fichtenberg können ihre Einkommensteuererklärung sicher und fristgerecht beim Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts zur Verfügung. Es ist wichtig, sich über die Einreichfristen und die erforderlichen Belege im Klaren zu sein, damit eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Steuererklärung gewährleistet ist. Sollten Sie einen Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus planen, könnte dies zu einer Änderung des zuständigen Finanzamts führen. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln.

Fichtenberg im Überblick

Einwohner 140 71 männlich
69 weiblich
Fläche 8,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Schwäbisch Hall

Adresse

Bahnhofstr. 25
74523 Schwäbisch Hall

Postfach 100260 , 74502 Schwäbisch Hall

Kontakt

Telefon 0791 752-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0791 752-3900

Finanzamtsnummer

2884

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE SCHWAEBISCH HALL-CRAILSHEIM

IBAN: DE22622500300005070011

BIC: SOLADES1SHA

Zuständig für Postleitzahlen

71540, 74427

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fichtenberg

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Grundsteuer A 390%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank