Finanzamt Fichtwald

In der Gemeinde Fichtwald, die zum Kreis Elbe-Elster in Brandenburg gehört, ist das Finanzamt Calau für steuerliche Angelegenheiten zuständig. Wenn Sie in Fichtwald wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, ist dies der richtige Ansprechpartner. Sie können außerdem Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer direkt an das Finanzamt richten. Achten Sie auf wichtige Fristen, die für die Einreichung von Steuerbescheiden und Belegen gelten. Nutzen Sie auch unseren Finanzamt-Finder, um zu überprüfen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Damit Sie stets über Ihre steuerlichen Verpflichtungen informiert sind, empfehlen wir, sich regelmäßig mit den aktuellen Informationen Ihres Finanzamtes auseinanderzusetzen.

Fichtwald im Überblick

Einwohner 592 291 männlich
301 weiblich
Fläche 31,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 65

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Zwölf lebende Spatzen pro Jahr

Im 18. Jahrhundert musste in Württemberg unter Herzog Karl Eugen jeder Untertan jährlich zwölf lebende Spatzen abliefern – als eine Art Schädlingsbekämpfungs-Abgabe. Wer nicht lieferte, zahlte eine Geldbuße; wer ordentlich lieferte, bekam sogar sechs Kreuzer Aufwandsentschädigung.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Calau

Adresse

Springteichallee 25
03205 Calau

Postfach 11 71 , 03201 Calau

Kontakt

Telefon 03541 83-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3057

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Calau

IBAN: DE83100000000010001562

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

04936

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fichtwald

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Grundsteuer A 315%
Grundsteuer B 375%
Gewerbesteuer 316%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank