Finanzamt Filsen

Filsen ist eine charmante Gemeinde im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz, deren steuerliche Belange vom Finanzamt Koblenz bearbeitet werden. Einwohner Filsens können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen sowie Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären. Das Finanzamt bietet umfassende Unterstützung, wenn es um Themen wie Lohnsteuer und die Einhaltung von Fristen geht. Zudem erhalten Sie Informationen zu Steuerbescheiden und den notwendigen Belegen für die Erklärung. Um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Informationen zur Verfügung haben, können Sie die Finanzamt-Finder-Funktion verwenden, um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird, was Auswirkungen auf Ihren steuerlichen Status haben könnte.

Filsen im Überblick

Einwohner 1.131 570 männlich
561 weiblich
Fläche 14,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 288

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Dierfeld: 9 Einwohner, 900 % Gewerbesteuer

Den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz Deutschlands hat ausgerechnet die kleinste Gemeinde des Landes: Dierfeld in der Eifel mit nur rund 9 Einwohnern verlangt 900 %. Ein Unternehmen würde dort die höchstmögliche kommunale Gewerbesteuerlast tragen.

Quelle: Wikipedia – Hebesatz (Steuerrecht)

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56341

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Filsen

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 495%
Gewerbesteuer 410%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank