Finanzamt Filz

In der Gemeinde Filz, die im Kreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Simmern-Zell für sämtliche steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Wenn Sie in Filz wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Fragen zu Ihrer steuerlichen Veranlagung haben, können Sie sich vertrauensvoll an das Finanzamt wenden. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung zu beachten, um mögliche Probleme zu vermeiden. Sollten Sie in eine andere Gemeinde umziehen, überprüfen Sie, ob sich dadurch auch Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen dabei, das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Das Finanzamt Simmern-Zell steht Ihnen auch zur Verfügung, um Informationen über Steuerbescheide zu erhalten und die benötigten Belege zusammenzustellen.

Filz im Überblick

Einwohner 2.448 1.213 männlich
1.235 weiblich
Fläche 13,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 277

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56766

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Filz

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank