Finanzamt Finkenbach-Gersweiler

In der Gemeinde Finkenbach-Gersweiler, die im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Kaiserslautern zuständig. Wenn Sie in Finkenbach-Gersweiler wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung sowohl online als auch in Papierform einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Es werden außerdem Informationen zu Lohnsteuer und den relevanten Fristen bereitgestellt. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann zur Folge haben, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Um festzustellen, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder.

Finkenbach-Gersweiler im Überblick

Einwohner 505 249 männlich
256 weiblich
Fläche 5,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Überraschend absetzbar – manchmal

Je nach Einzelfall haben Finanzgerichte schon ungewöhnliche Posten anerkannt: etwa Kosten für den CO2-Ausgleich einer Dienstreise oder Gesundheitsausgaben wie eine Magenverkleinerung. Aber Vorsicht: Vieles hängt am konkreten Fall – und für jeden anerkannten Kuriosfall gibt es mindestens einen abgelehnten.

Quelle: Springer Professional – 10 kuriose Geschichten aus dem Steuerrecht

Kaiserslautern

Adresse

Eisenbahnstr. 56
67655 Kaiserslautern

Kontakt

Telefon 0631/36760
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0631/367619500

Finanzamtsnummer

2719

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67822, 67823

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Finkenbach-Gersweiler

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank