Finanzamt Finkenthal

Die Gemeinde Finkenthal, im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern gelegen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Güstrow. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer informieren. Es ist ratsam, alle erforderlichen Belege fristgerecht einzureichen, um Probleme bei den Steuerbescheiden zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen kann. Um Ihren Wohnort und das entsprechende Finanzamt schnell zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen die Suche erleichtert.

Finkenthal im Überblick

Einwohner 332 178 männlich
154 weiblich
Fläche 20,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 17

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Güstrow

Adresse

Klosterhof 1
18273 Güstrow

Kontakt

Telefon 0385 588-53000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0385 588-53500

Finanzamtsnummer

4086

Öffnungszeiten

Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA):

Mo. 09.00 – 12.00 Uhr
Di. 09.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. geschlossen
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Telefonsprechzeiten: Mo: 09:00-12:00 Di: 09:00-12:00, 14:00-17:00 Do: 09:00-12:00 Fr: 09:00-12:00

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Güstrow

IBAN: DE50130000000013001501

BIC: MARKDEF1130

Zuständig für Postleitzahlen

17179

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Finkenthal

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Grundsteuer A 292%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 339%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank