Finanzamt Finningen

In der Gemeinde Finningen im Kreis Dillingen a.d.Donau, Freistaat Bayern, sind die steuerlichen Belange den zuständigen Mitarbeitern des Finanzamts Dillingen anvertraut. Wenn Sie in Finningen wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, bietet das Finanzamt umfassende Unterstützung. Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer können ebenfalls direkt an die Mitarbeiter gerichtet werden. Beachten Sie dabei die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärungen, um mögliche Versäumniszuschläge zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann jedoch bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Ob Steuerbescheide oder benötigte Belege – das Finanzamt Dillingen steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Finningen im Überblick

Einwohner 1.878 959 männlich
919 weiblich
Fläche 27,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 253

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Dillingen

Adresse

Schloßstr. 3
89407 Dillingen

Kontakt

Telefon 09071 507-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09071 507-300

Finanzamtsnummer

9109

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.30 Uhr
Di. 08.00 – 12.30 Uhr
Mi. 08.00 – 12.30 Uhr
Do. 08.00 – 12.30 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

89435

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Finningen

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank