Finanzamt Firrel

Die Gemeinde Firrel im Kreis Leer, Niedersachsen, wird vom Finanzamt Leer (Ostfriesland) betreut. Als Einwohner von Firrel können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt hier einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts jederzeit zur Verfügung. Es ist wichtig, die entsprechenden Fristen beim Einreichen Ihrer Steuerunterlagen zu beachten, um Probleme beim Erhalt Ihres Steuerbescheids zu vermeiden. Um einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie verantwortlich wird.

Firrel im Überblick

Einwohner 803 414 männlich
389 weiblich
Fläche 8,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 25

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Leer (Ostfriesland)

Adresse

Edzardstr. 12
26789 Leer

Postfach 1440 , 26764 Leer

Kontakt

Telefon 0491 9870-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2360

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. geschlossen
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE LEERWITTMUND

Kontoinhaber: Finanzamt Leer / Ostfriesland

IBAN: DE17285500000000849000

BIC: BRLADE21LER

Zuständig für Postleitzahlen

26835

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Firrel

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Grundsteuer A 440%
Grundsteuer B 440%
Gewerbesteuer 440%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank