Finanzamt Fisch

In der Gemeinde Fisch, die im Kreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz angesiedelt ist, ist das Finanzamt Trier Ihre Ansprechpartnerin in allen steuerlichen Belangen. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, können Sie sich direkt an das Finanzamt Trier wenden. Hier erhalten Sie auch Antworten auf alle weiteren Fragen zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, die Fristen zur Einreichung von Steuerunterlagen zu beachten, um eine fristgerechte Bearbeitung Ihrer Anliegen sicherzustellen. Sollten Sie in eine andere Gemeinde umziehen, denken Sie daran, dass sich möglicherweise auch Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, können Sie unsere nützliche Finanzamt-Suchfunktion benutzen.

Fisch im Überblick

Einwohner 264 130 männlich
134 weiblich
Fläche 3,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Trier

Adresse

Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier

Postfach 1760 , 54207 Trier

Kontakt

Telefon 0651/93600
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0651/936034900

Finanzamtsnummer

2742

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 07.30 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54439

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fisch

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank