Finanzamt Fischbachtal

Wenn Sie in der Gemeinde Fischbachtal im Kreis Darmstadt-Dieburg, Hessen, wohnen, fällt Ihr zuständiges Finanzamt auf das Finanzamt Dieburg. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung erhalten. Das Finanzamt hilft Ihnen auch, wenn Sie Informationen zu Fristen oder benötigten Belegen benötigen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Nutzen Sie unser Finanzamt-Finder-Tool, um schnell und unkompliziert herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Das Finanzamt Dieburg ist auch Ihre erste Anlaufstelle für Themen wie Lohnsteuer und Steuerbescheide, die für Ihre finanzielle Planung wichtig sind.

Fischbachtal im Überblick

Einwohner 2.707 1.340 männlich
1.367 weiblich
Fläche 13,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 186

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Dieburg

Adresse

Marienstraße 19
64807 Dieburg

Postfach 1209 , 64802 Dieburg

Kontakt

Telefon 06071 2006-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2608

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung.
Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Dieburg

IBAN: DE48500000000050801501

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

64405

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fischbachtal

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 740%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank