Finanzamt Flein

Flein, eine Gemeinde im Kreis Heilbronn in Baden-Württemberg, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Heilbronn. Wenn Sie in Flein leben, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem per Post oder direkt beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt bietet zudem umfassende Informationen und Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an. Es ist wichtig, die vorgegebenen Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärung zu beachten, um unnötige Verzögerungen bei Ihren Steuerbescheiden zu vermeiden. Auch für die Lohnsteuerfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts Heilbronn zur Verfügung. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen, schnell zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Planen Sie einen Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus, denken Sie daran, dass Sie möglicherweise ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen.

Flein im Überblick

Einwohner 199 102 männlich
97 weiblich
Fläche 8,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Heilbronn

Adresse

Moltkestr. 91
74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon 07131 7475-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07131 7475-3000

Finanzamtsnummer

2865

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE41600000000062001500

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

74220, 74221, 74223

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Flein

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank