Finanzamt Flieden

Flieden, eine Gemeinde im Kreis Fulda in Hessen, wird durch das Finanzamt Fulda betreut. Die Einwohner von Flieden können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung Rat einholen. Das Finanzamt Fulda bietet umfassende Informationen zur Lohnsteuer und zu Fristen, die beachtet werden müssen, damit die Steuerbescheide rechtzeitig erstellt werden. Die kompetenten Mitarbeiter stehen bereit, um Ihnen bei allen steuerlichen Angelegenheiten zu helfen. Sollte ein Umzug über die Grenzen von Flieden hinaus geplant sein, kann dies dazu führen, dass ein neues Finanzamt zuständig wird. Damit Sie die richtigen Informationen erhalten, empfiehlt sich die Nutzung unseres Finanzamt-Finders, um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort schnell zu ermitteln.

Flieden im Überblick

Einwohner 8.620 4.341 männlich
4.279 weiblich
Fläche 49,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 173

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Fulda

Adresse

Gerbergasse 19
36037 Fulda

Postfach 1346 , 36003 Fulda

Kontakt

Telefon 0661 9610-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2618

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Termine nach Vereinbarung -
Weitere Informationen im Internet und www.finanzamt-fulda.de

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Fulda

IBAN: DE81500000000050001530

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

36101, 36103

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Flieden

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Grundsteuer A 410%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank