Finanzamt Flieth-Stegelitz

Flieth-Stegelitz ist eine Gemeinde im Kreis Uckermark, Brandenburg, und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Angermünde. Die Bewohner dieser Gemeinde haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu anderen steuerlichen Themen stehen die Fachkräfte des Finanzamts Ihnen gerne zur Verfügung. Es ist ratsam, auch die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuerunterlagen im Blick zu behalten, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts mit sich bringt. Mit unserem Finanzamt-Finder finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist.

Flieth-Stegelitz im Überblick

Einwohner 488 254 männlich
234 weiblich
Fläche 46,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 57

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Salz, Streichhölzer, Spielkarten – Steuern, die es nicht mehr gibt

Die uralte Salzsteuer wurde in Deutschland erst zum 1.1.1993 abgeschafft (Aufkommen 1991: 53 Mio. DM). Auch die Zündwarensteuer (auf Streichhölzer) und die Spielkartensteuer verschwanden erst 1981, die Teesteuer und die Leuchtmittelsteuer ebenfalls 1993 – allesamt Bagatellsteuern mit zuletzt geringem Ertrag.

Quelle: Wikipedia – Salzsteuer

Angermünde

Adresse

Jahnstraße 49
16278 Angermünde

Kontakt

Telefon 03331 267-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3062

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Angermünde

IBAN: DE49100000000017001500

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

17268

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Flieth-Stegelitz

?
Grundsteuer A 315%
Grundsteuer B 405%
Gewerbesteuer 319%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank