Finanzamt Flöha

In der Stadt Flöha, die zum Kreis Mittelsachsen im Freistaat Sachsen gehört, ist das Finanzamt Freiberg zuständig. Bewohner von Flöha können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt Freiberg einreichen und erhalten dort auch Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Die Mitarbeiter sind Ihnen auch bei Lohnsteuerproblemen behilflich und informieren über wichtige Fristen. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg empfiehlt es sich, die zuständige Behörde zu überprüfen, da sich diese ändern kann. Für eine schnelle und unkomplizierte Suche nach dem zuständigen Finanzamt nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder.

Flöha im Überblick

Einwohner 10.183 4.911 männlich
5.272 weiblich
Fläche 27,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 160

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Freiberg

Adresse

Brückenstr. 1
09599 Freiberg

Kontakt

Telefon 03731 379-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03731 379-999

Finanzamtsnummer

3220

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.30 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Freiberg

IBAN: DE61870000000087001507

BIC: MARKDEF1870

Zuständig für Postleitzahlen

09557

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Flöha

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Grundsteuer A 280%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank