Finanzamt Flörsbachtal

Flörsbachtal, eine Gemeinde im Main-Kinzig-Kreis in Hessen, hat das Finanzamt Gelnhausen als zuständige Behörde. Wenn Sie in Flörsbachtal wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, sollten Sie sich an das Finanzamt Gelnhausen wenden, das Ihnen nicht nur bei der Vorbereitung Ihrer Erklärung hilft, sondern auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zur Seite steht. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen zu beachten, da diese Einfluss auf den Erhalt von Steuerbescheiden haben können. Auch die erforderlichen Belege müssen rechtzeitig eingereicht werden. Bei Umzügen über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern, weshalb unser Finanzamt-Finder eine hilfreiche Möglichkeit bietet, Ihr zuständiges Finanzamt zu ermitteln. Flörsbachtal ist somit gut beraten, das Finanzamt Gelnhausen für alle steuerlichen Anliegen aufzusuchen.

Flörsbachtal im Überblick

Einwohner 2.274 1.113 männlich
1.161 weiblich
Fläche 52,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 174

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Gelnhausen

Adresse

Frankfurter Straße 14
63571 Gelnhausen

Postfach 1262 , 63552 Gelnhausen

Kontakt

Telefon 06051 86-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2619

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Fulda

IBAN: DE81500000000050001530

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

63639

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Flörsbachtal

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Grundsteuer A 332%
Grundsteuer B 359%
Gewerbesteuer 357%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank