Finanzamt Flußbach

Flußbach gehört ebenfalls zum Kreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz und wird vom Finanzamt Wittlich betreut. Sollten Sie in dieser charmanten Gemeinde wohnen, sind Sie bei Fragen rund um die Einkommensteuererklärung und steuerliche Veranlagung hier genau richtig. Das Finanzamt bietet Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung und klärt alle Ihre Anliegen zur Lohnsteuer. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Mit unserem Finanzamt-Finder finden Sie schnell und unkompliziert heraus, welches Finanzamt für Ihre neue Wohnadresse zuständig ist. Auch Fragen zu Steuerbescheiden und Belegen können Sie direkt mit dem Finanzamt Wittlich klären, sodass Sie immer gut informiert sind.

Flußbach im Überblick

Einwohner 172 91 männlich
81 weiblich
Fläche 3,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 197

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Überraschend absetzbar – manchmal

Je nach Einzelfall haben Finanzgerichte schon ungewöhnliche Posten anerkannt: etwa Kosten für den CO2-Ausgleich einer Dienstreise oder Gesundheitsausgaben wie eine Magenverkleinerung. Aber Vorsicht: Vieles hängt am konkreten Fall – und für jeden anerkannten Kuriosfall gibt es mindestens einen abgelehnten.

Quelle: Springer Professional – 10 kuriose Geschichten aus dem Steuerrecht

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54516

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Flußbach

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank