Finanzamt Fluterschen

In der Gemeinde Fluterschen, die im Kreis Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg zuständig. Einwohner von Fluterschen können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Es ist wichtig, die Abgabefristen zu beachten, um eventuelle Verzögerungen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass sich das zuständige Finanzamt ändert. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln. Das Team des Finanzamts Altenkirchen-Hachenburg steht den Bürgern von Fluterschen bei Fragen zur Lohnsteuer und zur Klärung von Steuerbescheiden kompetent zur Seite.

Fluterschen im Überblick

Einwohner 3.183 1.566 männlich
1.617 weiblich
Fläche 9,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 263

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

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Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
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So. geschlossen

Bankverbindung

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Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57614

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fluterschen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 485%
Gewerbesteuer 395%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank