Finanzamt Forst

Die Gemeinde Forst im Kreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Bruchsal zugeordnet. Wenn Sie in Forst wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt beim Finanzamt Bruchsal tun. Dort erhalten Sie auch Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und weiteren Themen wie Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Dies spart Ihnen Zeit und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen rechtzeitig zur Hand haben. Für die Einwohner von Forst ist das Finanzamt Bruchsal somit ein zentraler Ansprechpartner in steuerlichen Angelegenheiten.

Forst im Überblick

Einwohner 29 15 männlich
14 weiblich
Fläche 1,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Bruchsal

Adresse

Schönbornstr. 1
76646 Bruchsal

Kontakt

Telefon 07251/740
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07251/742111

Finanzamtsnummer

2830

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

SPARKASSE KRAICHGAU BRUCHSAL-BRETTEN-SINSHEIM

IBAN: DE09663500360000000050

BIC: BRUSDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

76690, 76691, 76694

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Forst

?
Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank