Finanzamt Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

Forst (Lausitz), oder Baršć (Łužyca), ist eine Stadt im Kreis Spree-Neiße, die dem Finanzamt Cottbus zugeordnet ist. Dies bedeutet, dass die Bürger von Forst bei der Einreichung ihrer Einkommensteuererklärung und bei Fragen zur Lohnsteuer an das Finanzamt wenden können. Auch im Hinblick auf die steuerliche Veranlagung finden Sie dort kompetente Unterstützung, die Ihnen bei der Einhaltung der gesetzlichen Fristen hilft. Es ist entscheidend, alle notwendigen Belege rechtzeitig einzureichen, um etwaige Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Unterlagen zu vermeiden. Bedenken Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um das für Forst (Lausitz) zuständige Finanzamt schnell zu finden, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen, der Ihnen die entsprechenden Informationen bereitstellt.

Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) im Überblick

Einwohner 17.155 8.378 männlich
8.777 weiblich
Fläche 110,7 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 64

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Cottbus

Adresse

Vom-Stein-Straße 29
03050 Cottbus

Postfach 10 04 53 , 03004 Cottbus

Kontakt

Telefon 0355 4991-4100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3056

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Cottbus

IBAN: DE13100000000010001561

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

03149

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

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Grundsteuer A 316%
Grundsteuer B 405%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank