Finanzamt Frankenberg/Sa.

Die Stadt Frankenberg/Sa., die im Kreis Mittelsachsen im Freistaat Sachsen liegt, fällt in die Zuständigkeit des Finanzamtes Mittweida. Wenn Sie in Frankenberg wohnen und Steuerfragen haben oder Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, ist das Finanzamt Mittweida der richtige Ansprechpartner. Die Mitarbeiter stehen Ihnen bei der steuerlichen Veranlagung zur Verfügung und helfen auch bei Lohnsteueranliegen. Achten Sie auf die Einhaltung von Fristen, um Probleme mit Ihren Steuerbescheiden zu vermeiden. Anlässlich eines Umzugs über die Gemeindegrenzen hinaus kann es notwendig sein, sich an ein anderes Finanzamt zu wenden. Finden Sie mit unserem Finanzamt-Finder schnell heraus, welche Behörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

Frankenberg/Sa. im Überblick

Einwohner 13.659 6.699 männlich
6.960 weiblich
Fläche 65,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 160

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Merz und der Bierdeckel – heute im Museum

In 2003 versprach Friedrich Merz eine Steuererklärung, die „auf einen Bierdeckel" passt. Der Original-Bierdeckel liegt heute im Haus der Geschichte in Bonn – neben Jens Lehmanns WM-Spickzettel. Merz selbst räumte später ein: „obwohl die Rechnung falsch ist".

Quelle: Haus der Geschichte

Mittweida

Adresse

Robert-Koch-Str. 17
09648 Mittweida

Postfach 1157 , 09641 Mittweida

Kontakt

Telefon 03727 987-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03727 987-333

Finanzamtsnummer

3222

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Mittweida

IBAN: DE07870000000087001509

BIC: MARKDEF1870

Zuständig für Postleitzahlen

09665, 09669

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Frankenberg/Sa.

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 490%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank