Finanzamt Frankenhardt

In Frankenhardt, einer Gemeinde im Kreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim zuständig. Dies bedeutet, dass alle Einwohner von Frankenhardt ihre Einkommensteuererklärung bei diesem Finanzamt einreichen müssen. Bei Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen Veranlagung oder der Lohnsteuer können Sie sich an die kompetenten Ansprechpartner des Finanzamts wenden. Es ist wichtig, die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen zu beachten, um finanziellen Nachteilen vorzubeugen. Über das Finanzamt erhalten Sie auch Ihre Steuerbescheide, weshalb die korrekte Aufbewahrung aller Belege von Bedeutung ist. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird, weshalb unser Finanzamt-Finder Ihnen hilft, die richtige Anlaufstelle zu finden.

Frankenhardt im Überblick

Einwohner 290 138 männlich
152 weiblich
Fläche 5,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Dierfeld: 9 Einwohner, 900 % Gewerbesteuer

Den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz Deutschlands hat ausgerechnet die kleinste Gemeinde des Landes: Dierfeld in der Eifel mit nur rund 9 Einwohnern verlangt 900 %. Ein Unternehmen würde dort die höchstmögliche kommunale Gewerbesteuerlast tragen.

Quelle: Wikipedia – Hebesatz (Steuerrecht)

Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim

Adresse

Bahnhofstr. 25
74523 Schwäbisch Hall

Postfach 100260 , 74502 Schwäbisch Hall

Kontakt

Telefon 07951 401-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07951 401-1500

Finanzamtsnummer

2857

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Service Center (ZIA) für die Außenstelle Crailsheim in der Schillerstr. 1

Bankverbindung

SPARKASSE SCHWAEBISCH HALL-CRAILSHEIM

IBAN: DE22622500300005070011

BIC: SOLADES1SHA

Zuständig für Postleitzahlen

74586

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Frankenhardt

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Grundsteuer A 430%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank