Finanzamt Frankenstein

Frankreich ist in der Gemeinde Frankenstein im Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz, das Finanzamt Kaiserslautern zugeordnet. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich zu verschiedenen steuerlichen Themen beraten zu lassen. Ob es um die steuerliche Veranlagung, Lohnsteuer oder spezifische Fragen zu Steuerbescheiden geht – das Finanzamt bietet umfassende Unterstützung. Wichtig ist, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung im Blick zu behalten, um mögliche Versäumnisse zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen kann. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um die für Ihren Wohnort geltende Behörde schnell zu ermitteln und sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht erfüllen können.

Frankenstein im Überblick

Einwohner 465 228 männlich
237 weiblich
Fläche 5,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Kaiserslautern

Adresse

Eisenbahnstr. 56
67655 Kaiserslautern

Kontakt

Telefon 0631/36760
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0631/367619500

Finanzamtsnummer

2719

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67468

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Frankenstein

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Grundsteuer A 495%
Grundsteuer B 554%
Gewerbesteuer 410%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank