Finanzamt Franzenheim

In Franzenheim, einer Gemeinde im Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Trier für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Fragen zur Lohnsteuer haben, können Sie sich jederzeit an das Finanzamt Trier wenden. Es ist wichtig, alle Belege rechtzeitig einzureichen und sich über die Fristen zur Einreichung von Steuerunterlagen zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Bei einem Umzug außerhalb der Gemeinde kann sich auch Ihr Finanzamt ändern, was Sie unbedingt beachten sollten. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Findefunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln und die notwendigen Informationen zu erhalten.

Franzenheim im Überblick

Einwohner 411 192 männlich
219 weiblich
Fläche 5,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Trier

Adresse

Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier

Postfach 1760 , 54207 Trier

Kontakt

Telefon 0651/93600
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0651/936034900

Finanzamtsnummer

2742

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 07.30 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54316

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Franzenheim

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Grundsteuer A 425%
Grundsteuer B 550%
Gewerbesteuer 415%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank